Bundesnetzagentur on Twitter: "Die #BNetzA reguliert die Verwendung von # Funkfrequenzen zur Übertragung von Informationen. Das sind neben den bekannten #Mobilfunkfrequenzen auch Frequenzen z. B. für #Rundfunk, #Polizeifunk, #Mikrofone, #WLAN ...
Frequenzbereiche 790 bis 814 und 838 bis 862 MHz nicht mehr kostenlos | Professional System